Leistungen im Kindschaftsrecht

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· Jugendhilferecht, Inobhutnahme u. Entzug der elterlichen Sorge

Der Kinderschutz wie auch die Kinder- und Jugendhilfe durch die Jugendämter sind wichtig und richtig. Hier soll auch die präventive Arbeit der Jugendämter nicht verkannt werden. Dennoch gibt es auch Fälle, in denen die Arbeit der Jugendämter unzureichend oder gar fehlerhaft ist. Hier können dabei dann auch wichtige Gesetze aus dem SGB VIII keine Beachtung finden.
Es kann vorkommen, dass Kinder oder Jugendliche zu schnell aus ihrer Ursprungsfamilie genommen werden und in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie untergebracht werden.

Meine Arbeit für Sie besteht in diesen Fällen darin, einerseits die Arbeit des Jugendamtes auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und andererseits aber auch das Handeln des Jugendamtes Ihnen erklärbar zu machen, als sog. „Gesprächsförderer“ zwischen Ihnen und dem Jugendamt zu fungieren und ggf. durch Einschaltung des Gerichts bestimmte Entscheidungen der Jugendhilfe zu korrigieren.

· Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen
 

Neben der Vertretung von Eltern, wenn es um ihre Kinder und Jugendlichen geht, vertrete ich auch die Kinder und Jugendlichen selbst, entweder als ihr eigener Verfahrensbevollmächtigter oder als gerichtlich bestellter Anwalt (sog. Verfahrensbeistand).

Auch hier geht es wiederum in erster Linie darum, die Interessen des Kindes bzw. Jugendlichen im Gesamtkontext unter dem Aspekt des Kindeswillens und des Kindeswohls im Blick zu behalten und vor einer gerichtlichen Entscheidung Einvernehmen unter den Beteiligten herzustellen.

· Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Bedauerlicherweise ist es so, dass Eltern untereinander um Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs mit ihrem gemeinsamen Kind bzw. ihren gemeinsamen Kindern streiten. Hier wird dann regelmäßig der Streit der Eltern, welcher aus der Trennung rührt, auf eine andere Ebene gebracht. Der sog. Paarkonflikt verhindert, dass eine Elternbeziehung gelebt werden kann.

Meine Arbeit für Sie als Rechtsanwalt verstehe ich darin, möglichst auch die Situation Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder im Blick zu haben und Sie selbst auch auf eigenes Fehlverhalten im elterlichen Konflikt aufmerksam zu machen. Der Suche nach einvernehmlichen Lösungen sollte hier immer der Vorrang eingeräumt werden, damit der Loyalitätskonflikt ihres Kinder bzw. ihrer Kinder abgemildert werden kann.
Es gibt jedoch auch Fälle der Ausgrenzung des anderen Elternteils oder gar der Hochstrittigkeit, in denen ein Einvernehmen in weiter Ferne liegt.
Jeder elterliche Konflikt hat seine eigene Dynamik und es bedarf der Erfahrung, des Wissens und des Fingerspitzengefühls eines Anwaltes diesen Fall zu steuern.

· Pflegekinder- u. Pflegeelternrecht

Im Bereich des Pflegekinderwesens gibt es regelmäßig zwei Problemkreise, welche im Vordergrund stehen.

Einerseits sind es Verfahren, in denen es um die Häufigkeit, die Dauer und die Art und Weise des Umgangs geht, zum anderen sind es Verfahren, die die Rückführung des Kindes in seine Ursprungsfamilie bzw. dessen Verbleib in der Pflegefamilie zum Gegenstand haben.

Meine Arbeit in diesem hochsensiblen Bereich sei es für Sie als leibliche Eltern oder Pflegeeltern geht dabei grundsätzlich von der Pflegefamilie als sog. „Ergänzungsfamilie“ aus; dies mit dem Ziel ihr Kind bzw. Pflegekind bei den auftretenden Problembereichen der verschiedenen handelnden Akteure (Pflegekinderdienst des Jugendamtes, Ursprungsfamilie und Pflegefamilie) mit seinen Bedürfnissen im Blick zu behalten.

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